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Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ in Baden-Württemberg
Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ richtet sich an Unternehmen sowie Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Städten und Gemeinden, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m3 Luft überschritten wird. Mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sollen die verkehrsbedingten Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2-Emissionen verringert werden. In Frage kommen vielfältige Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und -verlagerung, die sich an den Bedürfnissen und Gegebenheiten des jeweiligen Standortes ausrichten, von Telearbeit, Video- und Telekonferenzen, Job-Tickets, Mitfahrangeboten, Radverkehrsförderung über nachhaltiges Fuhrpark- und Parkraummanagement bis zu einem nachhaltigeren Geschäfts- oder Dienstreisemanagement.
Mithilfe der Projektförderung des Verkehrsministeriums können Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen Personen- und Straßengüterverkehr von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten vermieden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger verlagert wird. Hier bietet das Verkehrsministerium bei Personalkosten, Untersuchungen/Gutachten und externer Beratung eine Förderung an. Darüber hinaus können auch investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Projekte notwendig sind. Das Land Baden-Württemberg fördert ab sofort bis zu 70 % Beratungsleistung (für Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigen Landesbesitz), sonst: 50 % (Kommunale Behörden, Verbände, Vereine und Körperschaften). Ebenso 50 % für Unternehmen.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien für Behörden und Unternehmen
Förderung Umsetzungsberatung Elektromobilität für Kommunen in NRW
Gefördert wird die Inanspruchnahme einer Umsetzungsberatung zum Thema Elektromobilität. Durch die Beratung soll das Potenzial zum verstärkten Umstieg auf Elektromobilität aufgezeigt werden.
Gefördert werden maximal 80% der Beratungskosten bis zu einer maximalen, gesamten Fördersumme von 24.000€.
Zuwendungsfähig sind u.a. folgende Beratungsleistungen: Flottenmanagement für nicht-wirtschaftliche Aufgaben, Beschaffung von E-Fahrzeugen, Lade-Infrastruktur-Planung
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und muss durch einen Handlungs- und Umsetzungsplan abgeschlossen werden.
Förderung von Umsetzungsberatung für Flottenbetreiber, Vermieter und Arbeitgeber in NRW
Seit dem 1.10.2018 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Inanspruchnahme von Umsetzungsberatungen im Bereich Elektromobilität mit bis zu 50% der Ausgaben bis maximal 15.000 €. Durch die Beratung soll das Potenzial zum Umstieg auf Elektromobilität ermittelt werden.
Zielgruppe sind Betreiber von Flotten mit mehr als vier Fahrzeugen, die sich zur Umstellung ihrer Flotte auf E-Fahrzeuge beraten lassen möchten sowie Vermieter mit mehr als drei Wohneinheiten und Arbeitgeber mit mehr als vier Stellplätzen, die Ladeinfrastruktur für Mieter, bzw. Mitarbeiter bereitstellen möchten.
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und muss durch einen Handlungs- und Umsetzungsplan abgeschlossen werden.
Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klassen L6E, L7E, M1, N1, und mit Einschränkungen N2, die für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sind.
Die Förderquote beträgt:
- für Batterieelektrofahrzeuge: bis zu 40% der Anschaffungskosten* bis max. 30.000€ je Fahrzeug
- für Brennstoffzellenfahrzeuge: bis zu 60% der Anschaffungskosten* bis max. 60.000€ je Fahrzeug
* Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
Förderung von Elektrolastenfahrrädern in NRW
Seit dem 1.10.2018 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Anschaffung von Elektrolastenfahrrädern mit 30% der Anschaffungskosten bis zu einer Summe von 2.100 € - interessant etwa für Handwerksbetriebe oder Kurierdienste (De-minimis-Regelung).
Förderung nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in NRW
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von stationärer, nicht-öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für Handwerker und Unternehmen (De-minimis-Regelung) . Die Förderquote beträgt 50% der Ausgaben bis max. 1.000 € für eine Wallbox und 3.000 € (Ladesäule) je Ladepunkt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt.
Hessen forciert die Umstellung auf Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Da E-Autos während der langen Standzeiten überwiegend zu Hause oder beim Arbeitgeber geladen werden, ist ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Unternehmen notwendig. Daher fördert das Land Hessen für den Förderzeitraum 2019 den Aufbau von Ladeinfrastruktur bei hessischen Unternehmen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen.
Förderung von Bürgerbussen in Hessen
„Bürger fahren Bürger“ lautet das Motto überall dort, wo bereits ein Bürgerbus betrieben wird. Ein solches Angebot zeichnet sich dadurch aus, dass ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer ein Fahrzeug auf Strecken lenken, die für eine regelmäßige Bedienung im ÖPNV wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Bürgerbusse ergänzen die bestehenden Mobilitätsangebote, sie können und sollen den ÖPNV nicht ersetzen.
Förderung im Rahmen des Programms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ in Berlin
Mit dem vorliegenden Förderprogramm unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld.
Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Kleintransporter, Elektroautos, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb.
Ein weiterer Teil der Förderung umfasst ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.
Förderung für Schwerlastenfahrräder
Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie sind Investitionen in E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.
Förderung für E-Lkw ab 7,5 Tonnen
Ab sofort können Unternehmen aus dem Transportsektor im Rahmen des Programms „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) des Bundes Zuschüsse für den Erwerb von Lkw mit Gas- oder Elektroantrieb ab 7,5 Tonnen beantragen. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.
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