Was ist Coach2Change?
-
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
-
Unternehmen mit Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse (Just Transition Fund)
-
Rheinisches Revier: Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg
-
Nördliches Ruhrgebiet: kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen
-
-
Zuschuss in Höhe von 80 % je Coaching-Tag, bei max. 1.260 € je Coaching-Tag
-
Personalfreistellung für max. 3 Beschäftigte für die Zeit des Coachings, in Höhe von 80 % von pauschal 210 € je Coaching-Tag
-
Je Unternehmen max. 15 Coaching-Tage
-
Gefördert werden individuelle, arbeitsplatzbezogene Coachings, die die Beschäftigten im Umgang mit Veränderungen stärken. Sie sollen in die Lage versetzt werden, Arbeitsstrukturen zu verändern und Verhaltensweisen neu auszurichten, damit die Transformation im Betrieb gelingt.
-
Fuhrparkmanager (Digitalisierung des Fahrzeugpoolmanagements, Nutzung von Carsharing für Dienstfahrten, Umstellung auf Elektromobilität, …)
-
Facility Manager (Ladeinfrastruktur, Fahrradinfrastruktur, Parkraummanagement, …)
-
Tourenplaner (Softwaregestützte Optimierung der Touren in der ambulanten Pflege, Vertriebsaußendienst, Technischer Kundendienst, Lieferdienste, ...)
-
Travelmanager (multi- und intermodale Dienstreiseorganisation)
-
1. Antrag
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Antrags für Coach2Change bei der Bezirksregierung, die für Sie zuständig ist. Alle notwendigen Unterlagen stellen wir gemeinsam zusammen.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Erstgespräch:
2. Erhalt der Förderzusage
Sie erhalten eine Förderzusage von der Bezirksregierung. Danach können wir gemeinsam loslegen.
3. Coaching
Sie vereinbaren Termine mit uns. Die Teilnahme am Coaching wird durch die Teilnehmenden und den Coach/die Coachin sehr einfach nachgewiesen.
Hier finden Sie den Link zum Formular.
Hier finden Sie den Link zum Formular.
4. Abrechnung
Sie rechnen die Coaching-Tage mit Hilfe des obigen Nachweises gegenüber der Bezirksregierung ab.
Hier finden Sie weitere Informationen:
