Betriebliches Mobilitätsmanagement BMM (mobil gewinnt)
Programm des BMV als eine Maßnahme des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020"
Im Rahmen des Förderprogramms unterstützt EcoLibro Unternehmen mit einer strukturierten und praxisnahen Initialberatung auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen betrieblichen Mobilität. Auch bei der Antragstellung begleiten wir Sie.
Ablauf einer Initialberatung durch EcoLibro:
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Online-Auftaktgespräch mit Vorstellung des Datenbedarfs
- Zwei Analysen aus dem nachfolgenden Portfolio
- Erstellung einer Wohnstandortanalyse mit Darstellung der je Wohnorten besten Alternative zum Pkw
- Durchführung und Auswertung einer Beschäftigtenbefragung
- Erstellung einer Fahrzeugbedarfsanalyse
- Erstellung einer Sharing-Potenzialanalyse
- Erstellung einer Dienstreiseanalyse
- Erstellung einer Ladeinfrastrukturbedarfsanalyse
- Tourenplanungspotenzialanalyse
- Ortsbegehung
- Online-Vorstellung und Diskussion der Analyseergebnisse und der Maßnahmenvorschläge
- Abstimmung der Maßnahmen
- Erstellung eines Kurzberichtes
Die Antragsberechtigung richtet sich im Einzelnen nach den Förderschwerpunkten:
1. Initialförderung: Antagsberechtigt sind ausschließlich KMU.
2. Breitenförderung: Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, die mit ihrem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen oder anderweitig im Antrag konzeptionelle Überlegungen zum eigenbetrieblichen Mobilitätsmanagement nachweisen können.
3. Innovationsförderung: Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Kommunen, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Projekte können als Einzel- als auch als Verbundsvorhaben beantragt werden.
Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltilichen Förderschwerpunkten:
1. Schwerpunkt - Initialförderung: Förderaufruf zur Förderung eines standortspezifischen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Die Erarbeitung des Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgt anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.
2. Schwerpunkt - Breitenförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU1) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft in Deutschland.
3. Schwerpunkt - Innovationsförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Förderschwerpunkte und beabsichtigten Zwecke der Förderrichtlinie zu erfüllen. Die förderfähigen Maßnahmen werden in der Anlage des jeweiligen Förderaufrufs aufgelistet.
Initialförderung: Nach dem Förderaufruf vom 04. August 2025 können bis zum 31. Dezember 2026 Anträge eingereicht werden.
Breitenförderung: Nach dem Förderaufruf vom 04. August 2025 können bis zum 31. Dezember 2026 Anträge eingereicht werden.
Innovationsförderung: Derzeit kein aktueller Förderaufruf.
Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung durch KMU erfolgt über das Förderportal des Bundes.
Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität über das eService-Portal einzureichen.
Nach erfolgreicher Kontoerstellung übermitteln Sie die Antragsunterlagen bitte über den Upload-Bereich „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“, unter Angabe der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.
Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität über das eService-Portal einzureichen.
Nach erfolgreicher Kontoerstellung übermitteln Sie die Antragsunterlagen bitte über den Upload-Bereich „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“, unter Angabe der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
1. Schwerpunkt - Initialförderung: Es wird ein Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5.000 Euro gewährt.
2. Schwerpunkt - Breitenförderung: Der Höchstbetrag beträgt 60.000 Euro (Anteilsfinanzierung bezogen auf die Investitionskosten).
3. Schwerpunkt - Innovationsförderung: Vorhaben werden auf einen einen Höchstbetrag begrenzt. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Mit Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 10. April 2024, die am 22. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, trat die neue Richtlinie am 22. April 2024 in Kraft.
Sie ersetzt die bisherige Richtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 14. Dezember 2023 (BAnz AT vom 15. Januar 2024) und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
- BALM: Betriebliches Mobilitätsmanagement (weitere Informaitonen und Antragstellung)
- BALM: Erneute Förderaufrufe "Initialförderung" und "Breitenförderung“ im Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement gestartet
- mobil gewinnt: Übersicht zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
- BAnz: Bekanntmachung der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 10. April 2024
- BALM: Bekanntmachung Fünfter Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" Schwerpunkt "Innovationsförderung" vom 10. Juli 2025
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Werderstraße 34
50672 Köln
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Telefon+49 (0)221-5776-0
Fax +49 (0)221-5776-1777
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